Vorsicht mit dem Feuerwerk

Böller
(Symbolbild | © Max Schwalbe | Wikipedia | CC BY-SA 3.0)

In diesem Jahr gilt erneut, wie bereits Silvester 2020/21, ein Verkaufsverbot für Böller und Feuerwerksartikel; – mit dieser Änderung der Sprengstoffverordnung, so die Hoffnung, soll die Zahl der jährlich wiederkehrenden Unfälle rund um Silvester spürbar reduziert werden, auf dass der Rettungsdienst und die Kapazitäten in den Krankenhäusern entlastet werden. „Wir begrüßen das Verbot, mit dem auch die Einsatzzahl der Feuerwehren begrenzt wird“, erklärt Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz. An publikumsträchtigen Plätzen, definiert durch die jeweilige Kommune, besteht bereits grundsätzlich aus Sicherheitsgründen ein Feuerwerksverbot. Pyrotechnik ist darüber hinaus in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen sowie im Umfeld leicht entzündlicher Fachwerk- und Reetdachhäuser untersagt.

„Wird bei der Feier im Familien- und Freundeskreis Kleinstfeuerwerk verwendet, das ganzjährig verkauft werden darf, mahnen wir dennoch zur Vorsicht: Beachten Sie die Verwendungshinweise! Wunderkerzen etwa gehören nicht unbeaufsichtigt in die Hände kleiner Kinder“, so Frank Hachemer weiter. Er warnt zudem vor dem Kauf illegaler Pyrotechnik, etwa aus dem Ausland, oder dem Versuch der eigenen Herstellung: „Feuerwerk ist Sprengstoff!“ Jahr für Jahr verletzen sich zahlreiche Menschen schwer, zum Teil mit bleibenden körperlichen Schäden, bei der unsachgemäßen Handhabung von Feuerwerkskörpern.

Um die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen, empfiehlt die Feuerwehr, leicht entzündlichen Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen zu entfernen. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, um ein Eindringen von bspw. Feuerwerksraketen zu verhindern. Darüber hinaus ist es ratsam, einen Feuerlöscher griffbereit zu halten.

Bei einem Brand oder Unfall verständigen Sie umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.

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